… GSV Bonhoeffer-Heinrich: Schule für alle Kinder |
Wir im Grundschulverbund Bonhoeffer-Heinrich wollen eine Schule für alle Kinder sein, unabhängig von der Herkunftssprache, der Begabung, einer Behinderung, ihrer Religion, ihrem Geschlecht oder ihrer Kultur. Dies setzt eine humanistische Grundhaltung im gemeinsamen schulischen Miteinander voraus. |
Rechtliche Rahmenbedingungen |
Grundsätzlich nehmen Kinder mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten am Gemeinsamen Unterricht teil. Haben die Erziehungsberechtigten eine Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf beantragt und wünschen das Gemeinsame Lernen, können sie daher die Grundschule als zukünftigen Förderort für ihr Kind beantragen. Im Zuge des Verfahrens wird dann überprüft, ob die Bedingungen an der zuständigen Schule mit Gemeinsamen Unterricht ausreichen, um das Kind dort angemessen zu fördern. Je nach Förderschwerpunkt werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach den Lernzielen der Grundschule oder denen der jeweiligen Förderschule unterrichtet. |
Schulische Rahmenbedingungen |
Personelle, räumliche und sächliche Voraussetzungen sind für die erfolgreiche Förderung im Gemeinsamen Unterricht von entscheidender Bedeutung.
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Klassenbildung |
Es ist sinnvoll, Klassen unter dem Gesichtspunkt einer Normalverteilung zusammenzusetzen. Idealerweise sollte die maximale Klassenstärke 20 Kinder nicht überschreiten, davon haben in der Regel fünf Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Bei der Verteilung der Kinder mit Förderbedarf sollte darauf geachtet werden, dass der Förderschwerschwerpunkt „Emotionale und Soziale Entwicklung“ nur einmal pro Klasse vertreten ist. Die Aufnahme der Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Hören“ kann nur in hörakustisch aufgerüsteten Klassen erfolgen.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben grundsätzlich, wie alle anderen Schüler auch, die Möglichkeit, nach Schulschluss die Angebote der OGS zu nutzen. Der ausgewiesene Förderschwerschwerpunkt „Emotionale und Soziale Entwicklung“ macht eine individuelle Begleitung durch Integrationshelfer oft erforderlich. Diese sind durch die Eltern beim Jugendamt zu beantragen. Der Betreuungsverein behält sich vor, ob eine Aufnahme auch ohne Integrationshelfer möglich ist.
Kleingruppenförderung und Förderung im Klassenverband Die Förderung im Klassenverband ist von zentraler Bedeutung. Je nach Klassenzusammensetzung und Zusammensetzung der Förderschwerpunkte sind verschiedene Unterrichtsorganisationen möglich: „team teaching“: Grundschul- und Sonderschullehrerin führen den Unterricht mit allen Kindern gemeinsam durch. Das kann heißen, dass sie gemeinsam oder abwechselnd die Führung übernehmen. „one teach, one observe“: Eine Lehrkraft übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, die andere beobachtet. „remedial teaching“: Eine Lehrkraft unterrichtet die Gruppe von Schülerinnen und Schülern, die andere arbeitet mit denjenigen, die auf einem anderen Niveau operieren.
Die Erstellung von Förderplänen Ein Förderplan beschreibt den aktuellen Lern- und Leistungsstand eines Kindes mit dem Ziel der individuellen Förderung, indem Förderschwerpunkte festgelegt und Maßnahmen darauf abgestimmt werden. Grundlage für die Erstellung der Förderpläne sind Beobachtungen der Lehrerin einerseits und das sonderpädagogische Gutachten andererseits. Dazu gehören Schuleingangsdiagnostik, Lernzielkontrollen und sonstige schriftliche und mündliche Beiträge des Schülers. Die Förderpläne werden von den beteiligten Lehrpersonen in regelmäßigen Abständen überprüft und fortgeschrieben. Die erfolgreiche Durchführung des Gemeinsamen Unterrichts hängt wesentlich von der Zusammenarbeit der Regelschullehrkräfte mit der Sonderpädagogin ab. Darum legen wir besonders viel Wert auf den gegenseitigen Austausch und auf die Arbeit im Team. Einbeziehung der Erziehungsberechtigten Zu dem Erziehungskonzept der Schule gehört selbstverständlich ein Einbeziehen der Erziehungsberechtigten in allen schulischen und erzieherischen Belangen. |
Übergang zu den Weiterführenden Schulen
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Im Laufe des vierten Schuljahres werden die Eltern dahingehend beraten, welcher Förderort in der Sekundarstufe I der geeignete ist. Dies kann zurzeit sowohl die Förderschule als auch eine allgemeinbildende Schule mit Gemeinsamen Unterricht sein. Die aufnehmenden Schulen werden den Eltern im Rahmen der Beratungen möglichst frühzeitig mitgeteilt. Dem Elternwunsch bezogen auf die Entscheidung Regel- oder Förderschule wird in der Regel entsprochen. Das Schulamt entscheidet bei Wunsch auf Regelbeschulung über die aufnehmende Schule. |